Tipps zur Finanzierung Ihres WP-Examens

Die meisten WP-Gesellschaften unterstützen ihre Mitarbeiter finanziell und zeitlich, wenn Sie sich für den Weg zum WP entscheiden.
Unabhängig davon, haben wir hier darüber hinausgehene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen zusammengetragen.

Bundesweit: Bildungsurlaub, -zeit, -freistellung

 

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsurlaub umfasst in der Regel einen Zeitraum von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber muss während dieser Zeit das Arbeitsentgelt fortzahlen. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.

Generelle Voraussetzungen:

  • Arbeitsschwerpunkt im jeweiligen Bundesland (Der Wohnort ist bei der Beurteilung des Anspruchs auf Bildungsurlaub nicht relevant).
  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten

In der folgenden Übersicht finden Sie alle uns vorliegenden Anerkennungsbescheide. Ihr Bundesland / das von Ihnen gewünschte Modul ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0221 420 56 16. Wir stellen gerne den Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung bis zu 3 Monate dauern kann.
 

BERLIN:

HAMBURG:

NIEDERSACHSEN:

SCHLESWIG-HOLSTEIN: 

  • Weiterbildungsbonus 
    Förderhöhe: 50% (max. 2.000 Euro; Arbeitgeber zahlt die verbleibenden 50%)
    Voraussetzungen/Zielgruppe:
    • Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben (< 10 Mitarbeiter) und Freiberufler mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Schleswig-Holstein
    • Gefördert werden Seminare, die über 1.000 Euro kosten
    • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden gefördert, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte)
    • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, bei Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Das Weiterbildungsseminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) dauern.
    • Weitere Informationen zu Förderungen in Schleswig-Holstein

THÜRINGEN: 

RHEINLAND-PFALZ: