Tipps zur Finanzierung Ihres WP-Examens

Bundesweite Angebote

Die meisten WP-Gesellschaften unterstützen ihre Mitarbeiter finanziell und zeitlich, wenn Sie sich für den Weg zum WP entscheiden.

Unabhängig davon, haben wir hier darüber hinausgehene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen zusammengetragen:

Bildungsprämie: 500 Euro
Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 20.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 40.000 Euro)
  • Seminargebühr ist nicht höher als 1.000 Euro

Mehr Informationen zu bundesweiten Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub:
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung.
Der Bildungsurlaub umfasst in der Regel einen Zeitraum von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber muss während dieser Zeit das Arbeitsentgelt fortzahlen. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.

Voraussetzungen:

  • Arbeitsschwerpunkt im jeweiligen Bundesland (Der Wohnort ist bei der Beurteilung des Anspruchs auf Bildungsurlaub nicht relevant.)
  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten 

Für den Bildungsurlaub sind aktuell folgende AKS-Veranstaltungen anerkannt:

KIT Live in Köln
VIT BWL und IFRS in Köln
EXIT in Frankfurt
EXIT in Hamburg
EXIT in Köln
EXIT in München
EXIT in Stuttgart

Informationen zu Bildungsurlaub in Berlin / Brandenburg

Informationen zu Bildungsurlaub in Hamburg

Informationen zu Bildungsurlaub im Saarland

Informationen zu Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

 

 

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck (maximal 500 Euro)

Betrieblicher Zugang
Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • Beschäftigte in Betriebsstätte in NRW
  • maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Betrieb
  • Seminargebühr beträgt mindestens 500 Euro

 Im Zeitraum von 2 Kalenderjahren können maximal 10 Bildungsschecks beantragt werden.
 
Individueller Zugang
Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • Wohnsitz und/oder Arbeitsstätte in NRW
  • maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Betrieb
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 80.000 Euro)

Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z.B. onlinebasierte Fortbildungen (z.B. Webinare) und E-Learning gefördert.
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

-> Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten in NRW

Hessen: Qualifizierungscheck

Förderhöhe: 50% der Seminarkosten (mind. 1.000 Euro, maximal 4.000 Euro)
 
Voraussetzungen/Zielgruppe:

Betriebsstätte in Hessen

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die in ihrem derzeitigen Tätigkeitsfeld einen Berufsabschluss erwerben möchten.
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Berufsabschluss, die aber in einem anderen Tätigkeitsfeld arbeiten und hier einen Berufsabschluss erwerben möchten.
  • Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen

-> Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten in Hessen

Niedersachsen: NBANK

Förderhöhe: bis zu 50% (mindestens 1.000 Euro) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für die Freistellung
 
Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • Beschäftigte von Betriebsstätten in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber von Unternehmen in Niedersachsen (< 50 Beschäftigte)

-> Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten in Niedersachsen

Rheinland-Pfalz: Qualicheck

Förderhöhe: 50% der Seminarkosten (maximal 500 Euro)
 
Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Der Scheck kann einmal jährlich beantragt werden.

-> Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz

-> Informationen zu Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Förderhöhe: 50% (max. 2.000 Euro; Arbeitgeber zahlt die verbleibenden 50%)

Voraussetzungen/Zielgruppe:

  • Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben (< 10 Mitarbeiter) und Freiberufler mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Schleswig-Holstein
  • Gefördert werden Seminare, die über 1.000 Euro kosten
  • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden gefördert, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte)
  • Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, bei Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Das Weiterbildungsseminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) dauern.

-> Weitere Informationen zu Förderungen in Schleswig-Holstein