Tipps zur Finanzierung Ihres WP-Examens
Bundesweite Angebote
Die meisten WP-Gesellschaften unterstützen ihre Mitarbeiter finanziell und zeitlich, wenn Sie sich für den Weg zum WP entscheiden.
Unabhängig davon, haben wir hier darüber hinausgehene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen zusammengetragen:
Bildungsprämie: 500 Euro
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- mindestens 25 Jahre alt
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig
- zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 20.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 40.000 Euro)
- Seminargebühr ist nicht höher als 1.000 Euro
Mehr Informationen zu bundesweiten Fördermöglichkeiten
Bildungsurlaub:
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung.
Der Bildungsurlaub umfasst in der Regel einen Zeitraum von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber muss während dieser Zeit das Arbeitsentgelt fortzahlen. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.
Voraussetzungen:
- Arbeitsschwerpunkt im jeweiligen Bundesland (Der Wohnort ist bei der Beurteilung des Anspruchs auf Bildungsurlaub nicht relevant.)
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten
Für den Bildungsurlaub sind aktuell folgende AKS-Veranstaltungen anerkannt:
KIT Live in Köln
VIT BWL und IFRS in Köln
EXIT in Frankfurt
EXIT in Hamburg
EXIT in Köln
EXIT in München
EXIT in Stuttgart
Informationen zu Bildungsurlaub in Berlin / Brandenburg
Informationen zu Bildungsurlaub in Hamburg
Informationen zu Bildungsurlaub im Saarland
Informationen zu Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck (maximal 500 Euro)
Betrieblicher Zugang
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- Beschäftigte in Betriebsstätte in NRW
- maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Betrieb
- Seminargebühr beträgt mindestens 500 Euro
Im Zeitraum von 2 Kalenderjahren können maximal 10 Bildungsschecks beantragt werden.
Individueller Zugang
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- Wohnsitz und/oder Arbeitsstätte in NRW
- maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Betrieb
- zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 80.000 Euro)
Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z.B. onlinebasierte Fortbildungen (z.B. Webinare) und E-Learning gefördert.
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
-> Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten in NRW
Hessen: Qualifizierungscheck
Förderhöhe: 50% der Seminarkosten (mind. 1.000 Euro, maximal 4.000 Euro)
Voraussetzungen/Zielgruppe:
Betriebsstätte in Hessen
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die in ihrem derzeitigen Tätigkeitsfeld einen Berufsabschluss erwerben möchten.
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Berufsabschluss, die aber in einem anderen Tätigkeitsfeld arbeiten und hier einen Berufsabschluss erwerben möchten.
- Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen
Niedersachsen: NBANK
Förderhöhe: bis zu 50% (mindestens 1.000 Euro) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für die Freistellung
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- Beschäftigte von Betriebsstätten in Niedersachsen
- Betriebsinhaber von Unternehmen in Niedersachsen (< 50 Beschäftigte)
-> Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten in Niedersachsen
Rheinland-Pfalz: Qualicheck
Förderhöhe: 50% der Seminarkosten (maximal 500 Euro)
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Der Scheck kann einmal jährlich beantragt werden.
-> Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Förderhöhe: 50% (max. 2.000 Euro; Arbeitgeber zahlt die verbleibenden 50%)
Voraussetzungen/Zielgruppe:
- Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben (< 10 Mitarbeiter) und Freiberufler mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Schleswig-Holstein
- Gefördert werden Seminare, die über 1.000 Euro kosten
- Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden gefördert, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte)
- Seminare, die weniger als 1.000 Euro kosten, bei Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Das Weiterbildungsseminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) dauern.
-> Weitere Informationen zu Förderungen in Schleswig-Holstein