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Neuigkeiten und Infos zum verkürzten WP-Examen nach § 8a und § 13b WPO


Durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz sind weitere Zugangswege zum Wirtschaftsprüferberuf geschaffen worden.

§ 8a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) eröffnet die Möglichkeit, Studiengänge einzurichten, die gezielt auf den Beruf des Wirtschaftsprüfers hinführen. Leistungen aus diesen Masterstudiengängen ersetzen in den Prüfungsgebieten "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens, so dass Absolventen dieser Studiengänge das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen können. Ein überblick über bereits akkreditierte Hochschulen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftsprüferkammer: Studiengänge nach § 8a WPO

Hinweis: die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung scheint bei diesem verkürzten Examen zurzeit noch gegeben, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Möglichkeit voraussichtlich nur noch bis 2010 besteht.

Nach § 13b WPO können Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Hochschulausbildung erbracht worden sind, auf die Prüfungsgebiete "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" im Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden. über die Umsetzung des § 13b WPO, insbesondere die einschlägigen Rechtsvorschriften und sonstigen Regelungen sowie das Anrechnungsverfahren, informiert das Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer: Prüfungsleistungen nach § 13b WPO

Seit 18. Juni 2009 ist eine änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV) in Kraft getreten (vgl. BGBl. I S.1263). Danach wird eine Anrechnung von Prüfungsleistungen nach §13b WPO nur noch möglich sein, wenn der Hochschule, an der die anrechenbaren Prüfungen abgelegt worden sind, zuvor von der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK die Gleichwertigkeit ihrer Prüfungen mit denen des Berufsexamens bestätigt worden ist. Diese änderung gilt nur für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2009/2010 aufnehmen werden.


Im Rahmen unseres modularen AKS-Systems bereiten wir Sie maßgeschneidert auf dieses WP-Examen vor:

In den Fächern "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht" sowie "Steuerrecht" empfehlen wir Ihnen als unbedingt notwendige Ergänzung zu dem in Ihrem Studium bereits erworbenen Wissen unseren Fernlehrgang mit integriertem häuslichem Klausurenkurs und didaktisch abgestimmten Nahunterricht.
Im Fach "Wirtschaftsrecht" empfehlen wir - obwohl Grundlagensitzungen - wegen ihrer Praxisbezogenheit die folgenden Einzelveranstaltungen: "Grundlagen BGB" und "Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung / Haftung des Wirtschaftsprüfers". Außerdem ist es sinnvoll - je nach Ihren praktischen Vorkenntnissen - zusätzlich an unserem "Vorgeschalteten Intensivtraining" (VIT) im Fach "IFRS" teilzunehmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Kursberatung wünschen: Rufen Sie uns an.






 


Stand: 02.07.2010, Änderungen vorbehalten Nach oben Seite ausdrucken
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